BGH - Urteil vom 16.09.1981
IVb ZR 622/80
Normen:
BGB § 1579 ;
Fundstellen:
LSK-FamR/Hülsmann, § 1579 BGB LS 10
LSK-FamR/Hülsmann, § 1579 BGB LS 12
NJW 1982, 100
NJW 1982, 100, 101

Berücksichtigung von Verfehlungen bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts; Berücksichtigung wiederholter schwerwiegender Beleidigungen und Verleumdungen

BGH, Urteil vom 16.09.1981 - Aktenzeichen IVb ZR 622/80

DRsp Nr. 1994/5000

Berücksichtigung von Verfehlungen bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts; Berücksichtigung wiederholter schwerwiegender Beleidigungen und Verleumdungen

A. a. Soweit nach der amtlichen Begründung des Entwurfs zum 1. EheRG Verfehlungen wie Beleidigungen, Verleumdungen, Tätlichkeiten und falsche Anschuldigungen - im Gegensatz zu der früheren Härteregelung des § 66 EheG - nach der Zielsetzung des neuen Rechts generell nicht im Rahmen des § 1579 Nr. 2 BGB berücksichtigt werden sollten, damit nicht das Schuldprinzip in der unterhaltsrechtlichen Auseinandersetzung wiederauflebe, kann dieser Auffassung nicht uneingeschränkt gefolgt werden. Es mag zwar zutreffen, daß Ehrverletzungen und Tätlichkeiten, die den Rahmen typischer Eheverfehlungen nach § 43 EheG des früheren Rechts nicht übersteigen, in der Regel nicht als »schwere vorsätzliche Vergehen« i.S. des § 1579 Nr. 2 BGB zu behandeln sein werden.