BFH vom 08.12.1994
V R 132/92

Besorgung von im Ausland gehandelten Warenterminkontrakten

BFH, vom 08.12.1994 - Aktenzeichen V R 132/92

DRsp Nr. 1997/8453

Besorgung von im Ausland gehandelten Warenterminkontrakten

Der Leistungsort für die Besorgung von im Ausland gehandelten Warenterminkontrakten befindet sich nach § 3 a Abs. 1 UStG am Sitz der inländischen Kapitalanlagegesellschaft, wenn neben der eigentlichen Besorgung weitere Leistungen von wirtschaftlichem Gewicht erbracht werden, deren einzelne Faktoren so ineinandergreifen, daß insgesamt eine eigenständige, nicht aufteilbare Leistung vorliegt.

Für die Praxis:

Grundsätzlich sind die für die besorgte Leistung geltenden Vorschriften auf die Besorgungsleistung entsprechend anzuwenden (§ 3 Abs. 11 UStG). Im Streitfall kam jedoch insbesondere den intensiven Anlageberatungs- und -betreuungsaktivitäten der Kapitalanlagegesellschaft ein eigenständiges wirtschaftliches Gewicht zu.