Bestellung eines Pflegers für ein nichteheliches Kind
BGH, Beschluß vom 11.11.1981 - Aktenzeichen IVb ZB 783/81
DRsp Nr. 1994/4960
Bestellung eines Pflegers für ein nichteheliches Kind
Sinn und Zweck der Pflegerbestellung ist es, diejenigen Nachteile auszugleichen, die typischerweise darin bestehen, daß Abstammung, Unterhalt und Erbrecht des nichtehelichen Kindes nicht gesichert sind.