FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 10.03.2021
4 K 62/19
Normen:
UStG § 3a Abs. 5; UStG § 13 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a S. 4;
Fundstellen:
DStRE 2022, 292

Besteuerung von Gutscheinen über online beziehbare digitale Inhalte

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.03.2021 - Aktenzeichen 4 K 62/19

DRsp Nr. 2021/8452

Besteuerung von Gutscheinen über online beziehbare digitale Inhalte

Stichwort: Bis zum 31.12.2018 vertriebene Gutscheine über online beziehbare digitale Inhalte können als Waren- bzw. Sachgutscheine zu qualifizieren sein. Sie unterliegen dann bei einem inländischen Leistungsort gemäß § 3a Abs. 5 UStG der Anzahlungsbesteuerung nach 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 4 UStG. Ab dem 01.01.2019 vertriebene Gutscheine über online beziehbare digitale Inhalte unterliegen der Gutscheinbesteuerung gemäß § 3 Abs. 13 - 15 UStG. Stehen nach den Gutscheinbedingungen der Ausführungsort der Leistung und die für die Umsätze geschuldete Steuer bereits bei Ausgabe des Gutscheins fest, dann handelt es sich nach § 3 Abs. 14 UStG um Einzweck-Gutscheine, welche gemäß § 3a Abs. 5 EStG bei einem inländischen Verbraucherwohnsitz der inländischen Besteuerung unterliegen. Einzweck-Gutscheine stellen im Gegensatz zu Mehrzweck-Gutscheinen im Sinne des § 3 Abs. 15 UStG einen selbständigen Besteuerungsgegenstand dar, welcher auf jeder Vertriebsstufe steuerbar ist.