Die am 3. November 1944 geborene Ehefrau (Antragstellerin) heiratete am 27. August 1965 mit Zustimmung ihrer Mutter als gesetzlicher Vertreterin den im Jahre 1938 geborenen Ehemann (Antragsgegner), der damals als Glasermeister einen eigenen Betrieb aufbaute, in dem die Ehefrau mitarbeitete. Am 31. August 1965 schlossen die Parteien einen notariell beurkundeten Vertrag, in dem sie Gütertrennung vereinbarten. Eine Zustimmung ihrer Mutter konnte die damals noch minderjährige Ehefrau nicht erreichen. Nach Eintritt ihrer Volljährigkeit genehmigte sie am 10. November 1965 in notarieller Urkunde die von ihr im Ehevertrag vom 31. August 1965 abgegebenen Erklärungen.
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