Bewertung eines mit einem Leibgedinge belasteten Grundstücks im Rahmen des Zugewinnausgleichs
Ist Vermögen, das ein Ehegatte mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zu Gunsten und auf Lebenszeit des Übergebers mit einem Leibgedinge (Altenteil) belastet, so unterliegt die Wertsteigerung des Vermögens, die mit der fortschreitenden Wertminderung des Leibgedinges und dessen Erlöschen beim Tod des Berechtigten verbunden ist, nicht dem Zugewinnausgleich. Bei der Ermittlung der Ausgleichsbilanz ist daher der Wert des Leibgedinges von dem übernommenen Vermögen nicht abzuziehen.
Normenkette:
BGB § 1376 ; Fundstellen
FamRZ 1990, 1217
LSK-FamR/Hülsmann, § 1376 BGB LS 20