BFH vom 18.12.1980
V B 24/80
Normen:
UStG (1967/1973) § 4 Nr. 8 ;
Fundstellen:
BFHE 132, 147
BStBl II 1981, 197

BFH - 18.12.1980 (V B 24/80) - DRsp Nr. 1997/14774

BFH, vom 18.12.1980 - Aktenzeichen V B 24/80

DRsp Nr. 1997/14774

»Es ist ernstlich zweifelhaft, ob an der bisherigen Rechtsprechung einer Verneinung der Kreditgewährung jedenfalls für den Fall festgehalten werden kann, daß der Verkäufer wegen vereinbarter Teilzahlung des Kaufpreises gemäß § 1, § 1a AbzG gegen hierfür gesondert berechnete Teilzahlungszuschläge den Kaufpreis selbst kreditiert.«

Normenkette:

UStG (1967/1973) § 4 Nr. 8 ;

I. Die Klägerin, Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) betreibt den Einzelhandel mit Waren verschiedener Art im Versand- und Stationärgeschäft. Sie verkauft Waren auch auf Teilzahlung gegen Zahlung von gesonderten Teilzahlungszuschlägen ohne Einschaltung einer Finanzierungsbank. Der Verkaufskatalog der Antragstellerin enthält eine Übersicht gemäß § 1a Abs. 4 des Gesetzes betreffend die Abzahlungsgeschäfte (AbzG) i.d.F. des Gesetzes vom 1. September 1969 (BGBl I 1969, 1541), aus der der Käufer anhand des Kaufpreises die Anzahlung und je nach gewünschter Teilzahlungszeit für 6 Monate, für 9 Monate, für 12 Monate, für 18 Monate, für 24 Monate, für 36 Monate und für 48 Monate die Höhe der Einzelraten und den Teilzahlungspreis ersehen kann.