BFH vom 19.02.1970
V R 147/66
Fundstellen:
BFHE 98, 308
BStBl II 1970, 314

BFH - 19.02.1970 (V R 147/66) - DRsp Nr. 1997/10014

BFH, vom 19.02.1970 - Aktenzeichen V R 147/66

DRsp Nr. 1997/10014

»Schaltet sich ein Großhändler in die Herstellung der von ihm bestellten Kittel in der Weise ein, daß er das Besticken der Brusttaschen mit den Namen der Abnehmer im eigenen Namen bei einer Stickerei durchführen läßt, so steht ihm für die Lieferung der Kittel der ermäßigte Großhandelssteuersatz nach § 7 Abs. 3 UStG 1951 nicht zu.«