BFH - Beschluß vom 21.05.1987 (V R 129/78) - DRsp Nr. 1996/12595
BFH, Beschluß vom 21.05.1987 - Aktenzeichen V R 129/78
DRsp Nr. 1996/12595
»Der gesetzliche Tatbestand des § 14 Abs. 3UStG (1967) erfordert weder die Kenntnis des Rechnungsausstellers darüber, daß die in der Rechnung bezeichnete Lieferung oder sonstige Leistung nicht erbracht wird oder nicht erbracht werden soll, noch darüber, daß die Rechnung durch den Rechnungsempfänger mißbräuchlich verwendet wird oder verwendet werden soll.«