BGH - Beschluß vom 16.11.1995 (5 StR 562/95) - DRsp Nr. 1996/19720
BGH, Beschluß vom 16.11.1995 - Aktenzeichen 5 StR 562/95
DRsp Nr. 1996/19720
Steuerhinterziehung durch Abgabe einer falschen Umsatzsteuerjahreserklärung ist keine mitbestrafte Nachtat gegenüber der durch eine falsche Umsatzsteuervoranmeldung für dasselbe Kalenderjahr begangenen Tat.