Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 8. Dezember 2015
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger), der im Streitzeitraum (2001, 2002, 2004 bis 2006) hauptberuflich als Angestellter tätig war, hat für sein nebenberuflich betriebenes Unternehmen ("Import u. Export S") in den Umsatzsteuervoranmeldungen 07/04 bis 12/04 Vorsteuer aus insgesamt zwölf Rechnungen der EA–GmbH (EA) in Höhe von insgesamt 168.642 € geltend gemacht. In den Rechnungen der EA wird über die Lieferung von Sportbekleidung und Schuhen abgerechnet.
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