Die Nichtanwendung des § 1615i BGB auf vor Inkrafttreten des Nichtehelichengesetzes (1.7.1970) fällig gewordene Unterhaltsansprüche nichtehelicher Kinder gegen ihre Väter verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz.
Normenkette:
BGB § 1615i; Fundstellen
LSK-FamR/Hannemann, § 1615i BGB LS 1
NJW 1979, 539