Darlegungs- und Beweislast eines Kindes für die Begründetheit von Barunterhalt neben Naturalunterhalt
Das Kind trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß der Elternteil, in dessen Obhut es lebt, außerstande ist, ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhaltes neben dem Naturalunterhalt auch den Barunterhalt zu gewähren.
Normenkette:
BGB § 1603 ; Fundstellen
LSK-FamR/Hannemann, § 1603 BGB LS 2
NJW 1984, 1614