BFH - 26.07.1979 (V B 15/79) - DRsp Nr. 1997/14271
BFH, vom 26.07.1979 - Aktenzeichen V B 15/79
DRsp Nr. 1997/14271
»Dem Kantinenpächter einer berufsbildenden Einrichtung steht für die Lieferung von Speisen und Getränken an Schüler und Lehrpersonal nicht die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 UStG 1967/1973 zu, da er (lediglich) mit der Bewirtung der Schüler diese nicht zur Erziehung, Ausbildung oder Fortbildung bei sich aufnimmt.«