BFH - 02.10.1975 (V R 158/74) - DRsp Nr. 1997/12657
BFH, vom 02.10.1975 - Aktenzeichen V R 158/74
DRsp Nr. 1997/12657
»Die Inbetriebnahme eines abnutzbaren körperlichen Wirtschaftsguts als Anlagevermögen unterliegt nicht der Besteuerung als Selbstverbrauch nach § 30UStG 1967, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Wirtschaftsguts wegen der Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden können.«