OLG Zweibrücken - Urteil vom 23.10.1980
6 UF 76/80
Normen:
BGB § 1570 ;
Fundstellen:
FamRZ 1981, 148, 149
LSK-FamR/Hülsmann, § 1570 BGB LS 1
Vorinstanzen:
AG Kaiserslautern, vom 10.06.1980 - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 82/79

OLG Zweibrücken - Urteil vom 23.10.1980 (6 UF 76/80) - DRsp Nr. 1994/13737

OLG Zweibrücken, Urteil vom 23.10.1980 - Aktenzeichen 6 UF 76/80

DRsp Nr. 1994/13737

Die Versorgung eines im Haushalt befindlichen volljährigen Kindes hindert nach aller Lebenserfahrung im Regelfall den Elternteil nicht daran, einer ganztägigen Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Normenkette:

BGB § 1570 ;

Tatbestand:

Die Parteien haben am ... 1961 die Ehe geschlossen, aus der die am ... 1962 geborene Tochter A. hervorgegangen ist.

Seit März 1975 leben die Parteien getrennt. Der Antragsteller lebt mit einer anderen Frau zusammen. Die Tochter der Parteien, die noch die Schule besucht, lebt im Haushalt der Antragsgegnerin.

Der Antragsteller ist als Bautechniker bei einer Bauunternehmung beschäftigt. Die Antragsgegnerin hat ihre zu Beginn der Ehe noch ausgeübte Bürotätigkeit bei der Stadtverwaltung ... nach der Geburt des Kindes aufgegeben.

Die Parteien waren Miteigentümer eines Hausgrundstücks in ... . In einem Vergleich vor dem Familiengericht vom 22. November 1979 hat die Antragsgegnerin ihren Miteigentumsanteil an den Antragsteller übertragen, der der Antragsgegnerin am 27. Dezember 1979 den der Hälfte des Wertes des Grundstückes entsprechenden Betrag von 142.330,00 DM bezahlt hat.