Einbeziehung der Zusatzversorgung der Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes in den Versorgungsausgleich
BGH, Beschluß vom 03.06.1981 - Aktenzeichen IVb ZB 764/80
DRsp Nr. 1994/5020
Einbeziehung der Zusatzversorgung der Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes in den Versorgungsausgleich
A. Rentenanwartschaften, die in der Ehezeit durch Nachentrichtung freiwilliger Beiträge für voreheliche Zeiten begründet worden sind, sind in den Versorgungsausgleichs einzubeziehen. Dies folgt aus der Grundsatznorm des § 1587 Abs. 1 Satz 1 BGB. § 1587a Abs. 2 Nr. 2BGB und die Vorschriften des Rentenrechts stehen dem nicht entgegen. Wenn der Zeitpunkt der Beitragserstattung nicht festgestellt oder ausreichend eingegrenzt werden kann, wird i.d.R. davon auszugehen sein, daß die Beiträge in dem Zeitpunkt entrichtet worden sind, für den sie geleistet sind. Das Gericht muß in solchen Fällen versuchen, den Zeitpunkt mittels der nach § 12FGG gebotenen Ermittlungen festzustellen.
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.