Einbeziehung einer als Schadensersatz für Verdienstausfall gezahlten Abfindung
BGH, Urteil vom 29.10.1981 - Aktenzeichen XI ZR 94/80
DRsp Nr. 1994/4973
Einbeziehung einer als Schadensersatz für Verdienstausfall gezahlten Abfindung
A. Die als Schadensersatz für Verdienstausfall gezahlte, noch vorhandene Abfindung gehört zum Endvermögen. B. Künftiges Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis und dementsprechend die noch nicht fällig gewordenen Leistungen für künftig entgehenden Arbeitsverdienst dürfen nicht im Endvermögen berücksichtigt werden.