Einkommenssteuerhinterziehung durch Scheinvertrag; Strafzumessung bei der Einkommenssteuerhinterziehung; Vorsteuerabzug bei einer Scheinrechnung
BGH, Beschluß vom 20.03.2002 - Aktenzeichen 5 StR 448/01
DRsp Nr. 2002/5140
Einkommenssteuerhinterziehung durch Scheinvertrag; Strafzumessung bei der Einkommenssteuerhinterziehung; Vorsteuerabzug bei einer Scheinrechnung
»1. Wird durch Abschluß eines Scheinvertrages eine Gehaltszahlung verschleiert, so kann darin Beihilfe zur Einkommensteuerhinterziehung des Gehaltsempfängers liegen.2. Die Strafbarkeit eines unberechtigten Vorsteuerabzugs aus einer Scheinrechnung entfällt nicht deswegen, weil der Aussteller der Rechnung die dort gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt hat.3. Zur Strafzumessung bei Lohnsteuerhinterziehung und damit zusammenhängender Beihilfe zur Einkommensteuerhinterziehung des Gehaltsempfängers.«