BFH - Urteil vom 18.11.2021
V R 4/21 (V R 41/17)
Normen:
FGO § 127; FGO § 126 Abs. 2;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 17.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 2164/14

Entgeltminderung nach Gewährung von Aufwandsentschädigungen anlässlich der Lieferung verschreibungspflichtiger Arzneimittel an gesetzlich krankenversicherte Personen (vorliegend verneint)Befreiung von einer ZuzahlungspflichtDurchführung eines sogenannten Arzneimittel-ChecksZurückverweisung eines Rechtsstreits

BFH, Urteil vom 18.11.2021 - Aktenzeichen V R 4/21 (V R 41/17)

DRsp Nr. 2022/3679

Entgeltminderung nach Gewährung von Aufwandsentschädigungen anlässlich der Lieferung verschreibungspflichtiger Arzneimittel an gesetzlich krankenversicherte Personen (vorliegend verneint) Befreiung von einer Zuzahlungspflicht Durchführung eines sogenannten Arzneimittel-Checks Zurückverweisung eines Rechtsstreits

1. Der Unternehmer kann für eine in einem anderen Mitgliedstaat erbrachte steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Inland keinen Anspruch auf Steuerminderung geltend machen. 2. Gewährt der Unternehmer einem Endverbraucher anlässlich einer ersten Lieferung für eine an ihn erbrachte Leistung eine Aufwandsentschädigung, die der Endverbraucher zum verbilligten Bezug einer Ware vom Unternehmer im Rahmen einer zweiten Lieferung verwendet, setzt sich die Bemessungsgrundlage für die zweite Lieferung aus der (um die Aufwandsentschädigung verminderten) Zahlung und dem Betrag der Aufwandsentschädigung zusammen.

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 17.02.2017 – 1 K 2164/14 U wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

FGO § 127; FGO § 126 Abs. 2;

Gründe

I.