BFH - Urteil vom 10.12.2009
XI R 62/06
Normen:
UStG § 3a Abs. 3 S. 1; UStG § 3a Abs. 4;
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 29.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 2991/03

Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen, Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte, Vermietung von Sendeeinrichtungen und Personalgestellung nebst technischer Ausrüstung als Katalogleistungen an eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt

BFH, Urteil vom 10.12.2009 - Aktenzeichen XI R 62/06

DRsp Nr. 2010/4237

Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen, Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte, Vermietung von Sendeeinrichtungen und Personalgestellung nebst technischer Ausrüstung als Katalogleistungen an eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt

Eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt, die neben ihren nichtunternehmerischen Tätigkeiten auch unternehmerische Tätigkeiten ausübt, bezieht sog. Katalogleistungen i.S. des § 3a Abs. 4 UStG 1999 selbst dann als Unternehmerin (§ 3a Abs. 3 Satz 1 UStG 1999), wenn sie diese nur für ihre nichtunternehmerischen Zwecke verwendet.

Normenkette:

UStG § 3a Abs. 3 S. 1; UStG § 3a Abs. 4;

Gründe

I.

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