BFH - Urteil vom 02.09.2010
V R 23/09
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; UStG § 3 Abs. 9 S. 1, 2; FGO § 118 Abs. 2; TierKBG § 16; RL 77/388/EWG Art. 4 Abs. 5; AGTierNebG Art. 4 Abs. 2 S. 2;
Vorinstanzen:
FG München, vom 28.05.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 3176/06

Erfassung von Zahlungen eines Zweckverbands für Tierkörperbeseitigung als ungedeckter Betriebsaufwand i.R.d. Umsatzsteuer; Beseitigung der Tierkörper i.S.d. Viehseuchengesetzes (ViehSG) als entgeltliche Leistungen durch einen beliehenen Unternehmer; Begriff der Ausübung öffentlicher Gewalt i.R.d. Beurteilung der Handlungen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts als unternehmerisch

BFH, Urteil vom 02.09.2010 - Aktenzeichen V R 23/09

DRsp Nr. 2011/562

Erfassung von Zahlungen eines Zweckverbands für Tierkörperbeseitigung als "ungedeckter Betriebsaufwand" i.R.d. Umsatzsteuer; Beseitigung der Tierkörper i.S.d. Viehseuchengesetzes (ViehSG) als entgeltliche Leistungen durch einen beliehenen Unternehmer; Begriff der "Ausübung öffentlicher Gewalt" i.R.d. Beurteilung der Handlungen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts als unternehmerisch

NV: Erstattet ein Zweckverband einem beliehenen privatrechtlichen Unternehmer, der die gesetzlichen Aufgaben der Tierkörperbeseitigung im eigenen Namen wahrnimmt, für die vertraglich vereinbarte Beseitigung von Tierkörpern i.S.d. Viehseuchengesetzes die nicht bereits durch die Tierseuchenkasse erstatteten Aufwendungen, ist die Zahlung Entgelt für diese Leistungen.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; UStG § 3 Abs. 9 S. 1, 2; FGO § 118 Abs. 2; TierKBG § 16; RL 77/388/EWG Art. 4 Abs. 5; AGTierNebG Art. 4 Abs. 2 S. 2;

Gründe

I.

Streitig ist, ob Zahlungen des Zweckverbands für Tierkörperbeseitigung in .... (Zweckverband) in den Streitjahren 1998 und 1999 an die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) für "ungedeckten Betriebsaufwand" der Umsatzsteuer unterliegen.

Die Klägerin, die B-GmbH & Co. KG, war in den Streitjahren Organträgerin in einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft. Organgesellschaft war die B-GmbH. Diese betrieb eine Tierkörperbeseitigungsanlage.