BGH - Urteil vom 17.07.2001
X ZR 13/99
Normen:
BGB §§ 631, 362 Abs. 1 ; UStDV §§ 51 ff.; UStG § 18 Abs. 8 ;
Fundstellen:
BB 2001, 2024
DB 2002, 737
MDR 2001, 1342
NJW-RR 2002, 591
NZBau 2001, 625
ZfBR 2001, 531
Vorinstanzen:
OLG Dresden,
LG Dresden,

Erlöschen der Vergütungsforderung des Unternehmers bei Zahlung der Umsatzsteuer durch den Besteller

BGH, Urteil vom 17.07.2001 - Aktenzeichen X ZR 13/99

DRsp Nr. 2001/12374

Erlöschen der Vergütungsforderung des Unternehmers bei Zahlung der Umsatzsteuer durch den Besteller

»a) Zahlt der Besteller eines Werkes im umsatzsteuerrechtlichen Abzugsverfahren (§ 18 Abs. 8 UStG, §§ 51 ff. UStDV) einen Teil der Vergütung an den Finanzfiskus, nachdem dieser die Steuerpflichtigkeit der Vergütungsforderung nach deutschem Recht festgestellt und den Besteller bei Meidung eines Haftungsbescheides (§ 55 UStG) zur Zahlung aufgefordert hat, so erlischt die Vergütungsforderung des Unternehmers in dem Umfang, in dem der Besteller die Vergütung für Rechnung des Unternehmers zur Tilgung von dessen Steuerschuld verwendet. b) Die Erfüllungswirkung tritt auch dann ein, wenn die umsatzsteuerrechtliche Rechtslage zur Zeit der Zahlung an den Steuerfiskus ungeklärt ist.»

Normenkette:

BGB §§ 631, 362 Abs. 1 ; UStDV §§ 51 ff.; UStG § 18 Abs. 8 ;

Tatbestand: