EuGH - Urteil vom 11.09.2014
Rs. C-219/13
Normen:
Richtlinie 112/2006/EG vom 28.11.2006 Art. 98 Abs. 2 Unterabs. 1; Richtlinie 112/2006/EG vom 28.11.2006 Anhang III Nr. 6; AEUV Art. 267;
Fundstellen:
BB 2014, 2326
BB 2015, 294
BFH/NV 2014, 1869
DStR 2014, 8
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
Korkein hallinto-oikeus (Finnland) - 22.04.2013,

Ermäßigter Mehrwertsteuerersatz für gedruckte Bücher in Abgrenzung zu abgespeicherten Büchern auf elektronischen Datenträgern; Vorabentscheidungsersuchen des finnischen Korkein hallinto-oikeus

EuGH, Urteil vom 11.09.2014 - Aktenzeichen Rs. C-219/13

DRsp Nr. 2014/13776

Ermäßigter Mehrwertsteuerersatz für gedruckte Bücher in Abgrenzung zu abgespeicherten Büchern auf elektronischen Datenträgern; Vorabentscheidungsersuchen des finnischen Korkein hallinto-oikeus

Art. 98 Abs. 2 Unterabs. 1 und Anhang III Nr. 6 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die Richtlinie 2009/47/EG des Rates vom 5. Mai 2009 geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass sie, sofern der dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem zugrunde liegende Grundsatz der steuerlichen Neutralität beachtet wird, was zu prüfen Aufgabe des vorlegenden Gerichts ist, einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegenstehen, wonach für gedruckte Bücher ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz gilt, während Bücher, die auf anderen physischen Trägern wie einer CD oder CD-ROM oder USB-Sticks gespeichert sind, dem normalen Mehrwertsteuersatz unterliegen.

Tenor: