BFH vom 09.03.1972
V R 142/68
Fundstellen:
BFHE 105, 193
BStBl II 1972, 511

BFH - 09.03.1972 (V R 142/68) - DRsp Nr. 1997/11014

BFH, vom 09.03.1972 - Aktenzeichen V R 142/68

DRsp Nr. 1997/11014

»Errichtet ein Rohbauunternehmer auf einem ihm und seiner Ehefrau gemeinsam, weil zum Gesamtgut der allgemeinen Gütergemeinschaft gehörenden Grundstück ein Gebäude, so liegt hinsichtlich des Rohbaus Eigenverbrauch vor (§ 1 Nr. 2 UStG 1951).«

I. Der Kläger (Steuerpflichtiger) betreibt ein Baugeschäft. Im Rahmen seines Unternehmens führt er Maurer- und Betonarbeiten aus. Er lebt seit April 1953 im Güterstand der Gütergemeinschaft.