A. Der im Jahre 1937 geborene Ehemann (Antragsgegner) ist griechischer Staatsangehöriger griechisch-orthodoxer Konfession; er war seit 1963 in der Bundesrepublik Deutschland erwerbstätig, wohnt aber seit dem 15. April 1980 wieder ständig in Griechenland. Die im Jahre 1948 geborene Ehefrau (Antragstellerin) ist Deutsche katholischer Konfession. Die Parteien haben am 12. März 1965 in der Bundesrepublik die Ehe geschlossen, aus der drei Kinder hervorgegangen sind. Der Scheidungsantrag der Ehefrau wurde dem Ehemann am 4. August 1980 zugestellt.
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