BGH - Urteil vom 18.03.1981
IVb ZR 544/80
Normen:
BGB § 1361 ;
Fundstellen:
FamRZ 1981, 439
LSK-FamR/Hülsmann, § 1361 BGB LS 22
NJW 1981, 1214

Erwerbsobliegenheit des unterhaltsberechtigten Ehegatten nach der Trennung

BGH, Urteil vom 18.03.1981 - Aktenzeichen IVb ZR 544/80

DRsp Nr. 1994/5056

Erwerbsobliegenheit des unterhaltsberechtigten Ehegatten nach der Trennung

Eine Verpflichtung zur Aufnahme einer - regelmäßig der früheren - entsprechenden Erwerbstätigkeit während des Getrenntlebens der Ehegatten findet nach Maßgabe des § 1361 Abs. 2 BGB ihre Rechtfertigung vor allem darin, daß mit der Trennung der Eheleute das gemeinsame Leben ein Ende gefunden hat und daher die bisherige Funktionsteilung im Rahmen des gemeinschaftlichen Haushalts gegenstandslos geworden ist. In einem solchen Fall kann einem Ehegatten insbesondere nach Wegfall der Mitarbeit im Haushalt eine Erwerbstätigkeit angesonnen werden.

Normenkette:

BGB § 1361 ;
Fundstellen
FamRZ 1981, 439
LSK-FamR/Hülsmann, § 1361 BGB LS 22
NJW 1981, 1214