Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg |
Die Art. 31 -39 MwStSystRL enthalten die Regelungen zur Bestimmung des Lieferorts. Dabei geben diese Vorschriften, wie auch die Regelungen des nationalen Umsatzsteuerrechts, dem Bestimmungslandprinzip den Vorrang vor dem Ursprungslandprinzip.
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