FG Bremen - Urteil vom 26.01.2017
2 K 38/16 (1)
Normen:
FGO § 100 Abs. 1 S. 1; UStG § 14; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; RL 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2 Buchst. a);
Fundstellen:
DStRE 2018, 94

Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen; Vorsteuerabzug aus Rechnungen eine UGmbH

FG Bremen, Urteil vom 26.01.2017 - Aktenzeichen 2 K 38/16 (1)

DRsp Nr. 2017/5479

Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen; Vorsteuerabzug aus Rechnungen eine "UGmbH"

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

FGO § 100 Abs. 1 S. 1; UStG § 14; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; RL 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2 Buchst. a);

Tatbestand

Streitig ist, ob der Vorsteuerabzug aus Rechnungen, die eine "K... UGmbH" der Klägerin in den Monaten November 2014, Dezember 2014 und Januar 2015 erteilt hatte, zu Recht versagt wurde.

Die Klägerin ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist ..., Korrosionsschutz und Industriereinigung.

Die Klägerin reichte im Februar 2015 beim Beklagten geänderte Umsatzsteuer-Voranmeldungen für die Monate November 2014 und Dezember 2014 und eine UmsatzsteuerVoranmeldung für den Monat Januar 2015 ein. Darin machte sie jeweils hohe Vorsteuerbeträge aus Rechnungen der "K... UGmbH" geltend. Wegen der Einzelheiten wird Bl. ... Bezug genommen.

Eine Gesellschaft mit der Firma K... GmbH war seit ... 2010 im Handelsregister des Amtsgerichts C eingetragen. Sie wurde ... 2011 wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen im Handelsregister gelöscht.

1. 2. 3.