FG Münster - Urteil vom 12.06.2019
5 K 166/19 U
Normen:
UStG § 16 Abs. 2 S. 1;

Festsetzung eines Vorsteuerüberhangs zugunsten des Unternehmensteils Insolvenzmasse

FG Münster, Urteil vom 12.06.2019 - Aktenzeichen 5 K 166/19 U

DRsp Nr. 2022/4138

Festsetzung eines Vorsteuerüberhangs zugunsten des Unternehmensteils Insolvenzmasse

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UStG § 16 Abs. 2 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob während der Zeit der vorläufigen Insolvenzverwaltung begründete Vorsteuererstattungsansprüche im Rahmen des Unternehmensteils Insolvenzmasse festzusetzen sind.

Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der Firma I & C GmbH & Co. KG (im Folgenenden: Insolvenzschuldnerin). Die Insolvenzschuldnerin unterhielt einen Betrieb zur Herstellung von Bergbauzuliefererprodukten.