FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 09.12.2004
4 K 220/02
Normen:
UStG § 1 Abs. 1a ;

FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 09.12.2004 (4 K 220/02) - DRsp Nr. 2005/19215

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.12.2004 - Aktenzeichen 4 K 220/02

DRsp Nr. 2005/19215

»Werden ausgegliederte wesentliche Teile eines Unternehmens nicht weiterveräußert, liegt keine Geschäftsveräußerung im Sinne von § 1 Abs. 1a UStG vor.«

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1a ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Veräußerung einer Untersuchungs- und Forschungsanstalt/Institut für ... (X) der Umsatzsteuer unterliegt.

Die Klägerin A ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das Institut X war eine rechtlich unselbstständige Organisationseinheit der Klägerin, deren Aufgabe die Untersuchungs- und Beratungstätigkeit sowie die Wahrnehmung hoheitlicher Untersuchungsaufgaben war. Daneben führte das Institut X Untersuchungen auf privatrechtlicher Basis für Unternehmen im In- und Ausland durch. Schwerpunkt der Labortätigkeit waren ... .

Mit Vertrag vom 21. Juni 2001 bzw. Ergänzungsvertrag vom 27. September 2001 verkaufte die Klägerin das Institut X zum Kaufpreis in Höhe von DM ... an die Beigeladene (B). Nach dem Ergänzungsvertrag vom 27. September 2001 wurde als Übertragungsstichtag der 27. Dezember 2001 vereinbart.

Im Vertrag vom 21. Juni 2001 heißt es auszugsweise:

"Präambel