Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob von der Klägerin erhaltene Zuschüsse Entgelte für steuerbare und steuerpflichtige Leistungen darstellten und inwieweit ein Vorsteuerabzug im Hinblick auf von der Klägerin bezogene Eingangsleistungen, welche mit dem Projekt in Zusammenhang stehen, in Betracht kommt.
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