FG Köln - Urteil vom 29.10.2014
3 K 796/11
Normen:
UStG § 13c;

Frage der Haftung als Abtretungsempfänger für nicht entrichtete Umsatzsteuer des leistenden Unternehmers

FG Köln, Urteil vom 29.10.2014 - Aktenzeichen 3 K 796/11

DRsp Nr. 2015/5801

Frage der Haftung als Abtretungsempfänger für nicht entrichtete Umsatzsteuer des leistenden Unternehmers

Eine Vereinnahmung i.S.d. § 13c UStG liegt erst dann vor, wenn die abgetretene Forderung in den ausschließlichen Verfügungsbereich des Abtretungsempfängers gelangt ist und es dem abtretenden leistenden Unternehmer nicht mehr möglich ist, die in dem abgetretenen Forderungsbetrag enthaltene Umsatzsteuer an die Finanzbehörde abzuführen.

Normenkette:

UStG § 13c;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte die Klägerin zu Recht als Abtretungsempfängerin für die nicht entrichtete Umsatzsteuer des leistenden Unternehmers und Abtretenden aus den Monaten Februar bis Mai 2006 nach § 13 c UStG in Haftung genommen hat.

Der abtretende leistende Unternehmer, Herr A (Unternehmer), unterhielt bei der Klägerin ein Girokonto, für das ihm die Klägerin keine ausdrückliche Kreditlinie oder Überziehung eingeräumt hatte. Bis in den Streitzeitraum hinein nahm der Unternehmer hinsichtlich dieses Kontos Überziehungen vor, die von der Klägerin bis einschließlich Mai 2006 widerspruchslos hingenommen wurden. Die Überziehungen erreichten im Jahre 2005 die Größenordnung von ca. 46.900 €.