Frage der Vorsteuerabzugsberechtigung bei Leasinggestaltung
FG Münster, Urteil vom 22.11.2013 - Aktenzeichen 5 K 1251/11 U
DRsp Nr. 2014/4568
Frage der Vorsteuerabzugsberechtigung bei Leasinggestaltung
Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Lieferung gem. § 3 Abs. 1UStG setzt die Verschaffung der Verfügungsmacht über den Vertragsgegenstand in der Form voraus, dass eine Übertragung von Substanz, Wert und Ertrag stattfindet, was beinhaltet, dass der Abnehmer die tatsächliche Sachherrschaft und damit die Befähigung erwirbt, über den Gegenstand rein tatsächlich zu verfügen. Ob bei einem Leasinggeschäft eine Übertragung der Verfügungsmacht vorliegt, richtet sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse. Hat die Übertragung des zivilrechtlichen Eigentums nur eine Sicherungs- und Finanzierungsfunktion, hat eine Lieferung i.S.d. § 3 Abs. 1UStG nicht stattgefunden.