EuGH vom 19.09.2000
Rs C-177/99
Fundstellen:
DB 2000, 2203

Frankreich: Vorsteuerabzugsbeschränkung bei bestimmten Repräsentationsaufwendungen gemeinschaftswidrig

EuGH, vom 19.09.2000 - Aktenzeichen Rs C-177/99 - Aktenzeichen Rs C-181/99

DRsp Nr. 2001/1043

Frankreich: Vorsteuerabzugsbeschränkung bei bestimmten Repräsentationsaufwendungen gemeinschaftswidrig

Die Entscheidung 89/487/EWG des Rates vom 28.7.1989 zur Ermächtigung der Französischen Republik, eine von Art. 17 Abs. 6 Unterabs. 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern abweichende Sondermaßnahme zu treffen, ist ungültig.

Für die Praxis:

Mit der Entscheidung vom 28.7.1989 wurde Frankreich ermächtigt, bestimmte Aufwendungen für Unterkunft, Bewirtung, Empfänge sowie Aufführungen vom Vorsteuerabzugsrecht auszuschließen. Der Gerichtshof hält diese Maßnahmen für unverhältnismäßig.

Fundstellen
DB 2000, 2203