Die Klägerin begehrt vom Beklagten nachehelichen Unterhalt für die Zeit vom 1. April 1983 bis zum 31. Dezember 1984.
Die Parteien waren miteinander verheiratet. Ihre Ehe ist seit dem 28. Oktober 1982 rechtskräftig geschieden. Die beiden aus der Ehe hervorgegangenen Kinder (Timo, geboren am 25. Februar 1975; Marco, geboren am 2. September 1979) leben bei der Klägerin.
Die Klägerin erzielt aus der Vermietung des Grundstücks ...weg 9 in ... Bruttomieten von monatlich 1.430 DM. Diesen Mieten stehen auf dem Grundstück lastende Verbindlichkeiten in Höhe von monatlich 1.389,25 DM gegenüber.
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