BFH vom 10.03.1977
V R 106/72
Normen:
UStG (1951) § 2 ;
Fundstellen:
BFHE 121, 554
BStBl II 1977, 521

BFH - 10.03.1977 (V R 106/72) - DRsp Nr. 1997/13345

BFH, vom 10.03.1977 - Aktenzeichen V R 106/72

DRsp Nr. 1997/13345

»Für die Frage des Vorliegens einer Unternehmereinheit bei Personengesellschaften bleiben die im Eigentum der Gesellschafter stehenden Wirtschaftsgüter auch dann außer Betracht, wenn sie als Sondervermögen der Gesellschafter in der Bilanz einer der Personengesellschaften ausgewiesen sind (Anschluß an das Urteil des BFH vom 23.07.1975 I R 210/73 , BFHE 117, 144, BStBl 2, 1976, 180).«

Normenkette:

UStG (1951) § 2 ;

I. Streitig ist, ob zwischen der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin), einer OHG, an der die Brüder A. und B. je zur Hälfte beteiligt sind, und der ebenfalls von den beiden Brüdern unter der Firma C. betriebenen OHG umsatzsteuerrechtlich Unternehmereinheit besteht mit der Folge, daß die von der Klägerin an die C.-OHG bewirkten Leistungen nicht der Umsatzsteuer unterliegen.