I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Eigentümer eines Grundstücks, das in den Jahren 1982/83 mit einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung bebaut wurde. Die Baugenehmigung wurde der Ehefrau des Klägers erteilt, die auch den Bauantrag gestellt hatte. Die Baurechnungen wurden überwiegend an die Ehefrau gerichtet. Die Zahlungen leistete der Kläger aus seinen Mitteln.
Die Eheleute waren der Auffassung, sie seien wirtschaftliche Miteigentümer des Grundstücks, zumindest aber der Einliegerwohnung. Diese hätten sie gemeinsam --unter Verzicht auf die Steuerbefreiung-- an eine BGB -Gesellschaft von Sachverständigen, zu denen der Kläger gehörte, vermietet.
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