Geltung der gesetzlichen Regelung des Zugewinnausgleichs vor den allgemeinen Vorschriften
Die Regelung betreffend den Zugewinnausgleich verdrängt im allgemeinen die aus § 242 BGB hergeleiteten Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage.
Normenkette:
BGB § 1372 ; Fundstellen
FamRZ 1982, 778
LSK-FamR/Hülsmann, § 1372 BGB LS 22