BFH - Urteil vom 01.12.2010
XI R 28/08
Normen:
UStG § 15a;
Vorinstanzen:
Sächsisches FG, vom 28.05.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 821/06

Gewährung des Vorsteuerabzugs für den Rechtsnachfolger bei mangelnder Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers im maßgeblichen Besteuerungszeitraum; Anforderungen an die Berichtigung eines unterbliebenen Vorsteuerabzugs; Anspruch auf Vorsteuerabzug aus Abschlagsrechnungen

BFH, Urteil vom 01.12.2010 - Aktenzeichen XI R 28/08

DRsp Nr. 2011/10732

Gewährung des Vorsteuerabzugs für den Rechtsnachfolger bei mangelnder Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers im maßgeblichen Besteuerungszeitraum; Anforderungen an die Berichtigung eines unterbliebenen Vorsteuerabzugs; Anspruch auf Vorsteuerabzug aus Abschlagsrechnungen

1. Der Vorsteuerabzug ist von einem Unternehmer für den Besteuerungszeitraum geltend zu machen, in dem die Berechtigung zum Vorsteuerabzug entstanden ist.2. War der Leistungsempfänger zu dem danach maßgeblichen Zeitpunkt nicht Unternehmer, kann der Vorsteuerabzug seinem Rechtsnachfolger nicht nachträglich gemäß § 15a UStG gewährt werden.

Normenkette:

UStG § 15a;

Gründe

I.

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine GmbH, die mit Vertrag vom 18. August 1997 rückwirkend auf den 1. Januar 1997 notariell gegründet wurde. Sie ist durch Ausgliederung des vom Abwasserzweckverband "G" (Abwasserzweckverband) betriebenen Abwasserentsorgungsbetriebes entstanden. Unternehmensgegenstand der Klägerin ist u.a. die Entsorgung von Abwasser sowie die Errichtung, der Erwerb, die Erweiterung und der Betrieb der diesem Zweck dienenden Anlagen.