FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 15.11.2018
7 K 7196/15
Normen:
AO § 163; UStG § 6a Abs. 4;
Fundstellen:
EFG 2019, 211

Gewährung von Steuerbefreiungen für innergemeinschaftliche Lieferungen aus Billigkeitsgründen bei der Umsatzsteuer; Voraussetzungen für die Gewährung eines Vorsteuerabzugs

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.11.2018 - Aktenzeichen 7 K 7196/15

DRsp Nr. 2019/1507

Gewährung von Steuerbefreiungen für innergemeinschaftliche Lieferungen aus Billigkeitsgründen bei der Umsatzsteuer; Voraussetzungen für die Gewährung eines Vorsteuerabzugs

Tenor

Abweichend von den Umsatzsteuerbescheiden für 2009 vom 24.02.2014 und für 2010 vom 19.03.2014, jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidungen vom 13.07.2015 wird die Umsatzsteuer unter Berücksichtigung weiterer Vorsteuer in Höhe von ... € in 2009 und in Höhe von ... € in 2010 festgesetzt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden zu 53 % der Klägerin und zu 47 % dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Normenkette:

AO § 163; UStG § 6a Abs. 4;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darum, ob und ggf. in welchem Umfang der Klägerin ein weiterer Vorsteuerabzug (ggf. aus Billigkeitsgründen gemäß § 163 Abgabenordnung - AO -) zu gewähren ist und ob weitere Umsätze als innergemeinschaftliche Lieferungen nach § 6a Abs. 4 Umsatzsteuergesetz - UStG - von der Umsatzsteuer zu befreien sind.