BFH - Beschluß vom 20.10.1999
V B 112/99
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 ; UStG (1993) § 9 Abs. 1, 2, § 27 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 609

Grundstücksvermietung; Verzicht auf die Steuerbefreiung für Umsätze

BFH, Beschluß vom 20.10.1999 - Aktenzeichen V B 112/99

DRsp Nr. 2000/903

Grundstücksvermietung; Verzicht auf die Steuerbefreiung für Umsätze

1. Zu den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache. 2. Es entspricht ständiger BFH-Rspr., dass es für die Beantwortung der Frage, ob ein Grundstück Wohnzwecken oder anderen nichtunternehmerischen Zwecken dient oder zu dienen bestimmt ist, auf die tatsächliche Verwendung durch den jeweiligen "Endnutzer" des Grundstücks ankommt.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 ; UStG (1993) § 9 Abs. 1, 2, § 27 Abs. 2 ;

Gründe:

I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger), ein Verein, errichtete ein Gebäude, das er nach seiner Fertigstellung im Oktober 1992 an gewerbliche Unternehmer für deren Unternehmen und außerdem an die Kulturinitiative GbR (im folgenden GbR) vermietete. Die GbR nutzte die gemieteten Räume auch für den nichtunternehmerischen (ideellen) Bereich.