Vgl. auch OLG Bamberg, FamRZ 1988, 948: Drittschuldner wendet sich gegen die Angaben zu seinem Nettoeinkommen.
Vgl. auch OLG Bamberg, FamRZ 1988, 948: Drittschuldner wendet sich gegen die Angaben zu seinem Nettoeinkommen. Bereits im Vollstreckungsverfahren kann der Drittschuldner einwenden (auch sofortige Beschwerde, § 793 ZPO bzw. befristete Erinnerung, §
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