1. Unter Änderung des Haftungsbescheides vom 31. März 2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14. September 2007 wird die Haftungssumme auf 8.491,21 EUR herabgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens zu 83 % und der Beklagte zu 17 %.
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