FG Köln - Urteil vom 10.03.2004
11 K 6305/02
Normen:
UStG § 2 Abs. 1 ; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2005, 39
EFG 2004, 1646

Kein Erlöschen der Unternehmereigenschaft bei Abwicklung einer Pensionszusage

FG Köln, Urteil vom 10.03.2004 - Aktenzeichen 11 K 6305/02

DRsp Nr. 2004/12244

Kein Erlöschen der Unternehmereigenschaft bei Abwicklung einer Pensionszusage

1. Die Unternehmereigenschaft erlischt erst, wenn der Unternehmer alle Rechtsbeziehungen abgewickelt hat, die mit dem aufgegebenen Betrieb zusammenhängen. 2. Die Unternehmereigenschaft besteht dann weiter fort, wenn die Tätigkeit nach Aufgabe der Geschäftstätigkeit in der Abwicklung der Pensionszusage zugunsten des früheren Gesellschafter-Geschäftsführers besteht. 3. In Rechnung gestellte Vorsteuer steuerlicher Berater im Rahmen der weiteren Abwicklung der Pensionszusage ist abziehbar.

Normenkette:

UStG § 2 Abs. 1 ; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Abziehbarkeit von Vorsteuern aus Steuerberaterrechnungen und das dafür notwendige Vorliegen der Unternehmereigenschaft nach § 2 UStG.