I. Der 1905 geborene Ehemann (Antragsgegner) und die 1909 geborene Ehefrau (Antragstellerin) schlossen am 24. Juni 1930 die Ehe, aus der die inzwischen erwachsenen Söhne Michael und Adolf hervorgingen. Während ihres Zusammenlebens betrieben die Parteien eine Landwirtschaft mit Schäferei. Im Jahre 1956 übergaben sie ihren Grundbesitz mit landwirtschaftlichem Inventar an den Sohn Michael gegen ein Gutsabstandsgeld von 7.500 DM und ein Leibgedinge zu ihren Gunsten sowie ein Wohnrecht zugunsten des Sohnes Adolf.
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