1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob der Kläger den Abzug von Vorsteuern aus Rechnungen seines Subunternehmers geltend machen kann.
Der Kläger ist mit der Durchführung von Transporten aller Art, insbesondere der Auslieferung von Printmedien unternehmerisch tätig. In den Streitjahren wurde er antragsgemäß veranlagt, im Rahmen einer Betriebsprüfung sowie einer Lohnsteueraußenprüfung kam es zu keinen Beanstandungen des Finanzamts (FA). Mit Bescheid vom 8. Mai 2002 wurde der Vorbehalt der Nachprüfung für die Besteuerungszeiträume 1997 bis 1999 aufgehoben.
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