FG Baden-Württemberg - Urteil vom 27.10.2011
1 K 3969/09
Normen:
UStG 2005 § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; UStG 2005 § 15 Abs. 1a Nr. 1; EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4; EStG § 12 Nr. 1 S. 2; EWGRL 388/77 Art. 17;

Kein Vorsteuerabzug bezüglich der Aufwendungen eines selbstständigen Unternehmensberaters für den Erwerb einer Privatpilotenlizenz kein Verstoß gegen EU-Recht durch Vorsteuerabzugsverbot des § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG a. F.

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.10.2011 - Aktenzeichen 1 K 3969/09

DRsp Nr. 2013/22880

Kein Vorsteuerabzug bezüglich der Aufwendungen eines selbstständigen Unternehmensberaters für den Erwerb einer Privatpilotenlizenz kein Verstoß gegen EU-Recht durch Vorsteuerabzugsverbot des § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG a. F.

1. Ein selbstständiger, u.a. bundesweit Seminare und Schulungen anbietender Unternehmensberater kann bezüglich der Kosten für den Erwerb einer Privatpilotenlizenz „Private Pilote Licence Aeroplane”, PPLA) keinen Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen, wenn keine hinreichend belastbaren objektiven Anhaltspunkte dafür erkennbar sind, dass der Unternehmensberater diese Kosten aus Gründen auf sich genommen hat, die im Zusammenhang mit der nachhaltigen Erzielung späterer Einnahmen stehen (Abgrenzung zu FG Nürnberg v. 30.10.1979, II 135/78). 2. Weder die Möglichkeit, mit den Fliegereikenntnissen gegenüber Mandanten und Seminarteilnehmern Werbung für das Unternehmen betreiben zu können, noch die behauptete, objektiv nicht realistische Absicht, künftig die Kursteilnehmer im Flugzeug zu den Veranstaltungsorten der Seminare mitnehmen zu wollen, noch die bei objektiver Betrachtung ebenfalls nicht realistische Absicht, einen weiteren Unternehmenszweig (gewerblicher Lufttransport) begründen zu wollen, kann ein anderes Ergebnis rechtfertigen.