FG Saarland - Beschluss vom 21.11.2001
1 K 123/00
Normen:
FGO § 139 Absch. 3 S. 3 ;

Keine Notwendigerklärung der Zuziehung des Geschäftsführers einer Steuerberatungsgesellschaft mbH als Bevollmächtigten in eigener Einspruchssache der Gesellschaft; Umsatzsteuerhaftung des Betriebsübernehmers; Zuziehung eines Bevollmächtigten zum Vorverfahren

FG Saarland, Beschluss vom 21.11.2001 - Aktenzeichen 1 K 123/00

DRsp Nr. 2002/2183

Keine Notwendigerklärung der Zuziehung des Geschäftsführers einer Steuerberatungsgesellschaft mbH als Bevollmächtigten in eigener Einspruchssache der Gesellschaft; Umsatzsteuerhaftung des Betriebsübernehmers; Zuziehung eines Bevollmächtigten zum Vorverfahren

Die vom BVerfG gebilligte ständige Rechtsprechung des BFH (Beschluss vom 10. Februar 1972 V B 33/71, BStBl II 1972, 355), wonach ein Steuerberater, der sich in eigener Sache im außergerichtlichen Vorverfahren selbst vertreten hat, eine Kostenerstattung nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO nicht erstattet erhalten kann, gilt auch, wenn eine Steuerberatungsgesellschaft im Einspruchsverfahren durch ihre fachkundigen Geschäftsführer vertreten wird.

Normenkette:

FGO § 139 Absch. 3 S. 3 ;

Entscheidungsgründe:

Die Klägerin, eine Steuerberatungsgesellschaft mbH, wandte sich nach erfolglosem Einspruchsverfahren im Klageverfahren erfolgreich gegen einen Haftungsbescheid des Beklagten. Ausweislich der Einspruchsentscheidung hat sie sich im Einspruchsverfahren selbst vertreten, wobei ihr damaliger Mitgesellschafter und Mitgeschäftsführer, der Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt J. K., den sie im späteren Klageverfahren förmlich zu ihrem Prozessbevollmächtigten bestellte, für sie gehandelt hat.