Die Klägerin, eine Steuerberatungsgesellschaft mbH, wandte sich nach erfolglosem Einspruchsverfahren im Klageverfahren erfolgreich gegen einen Haftungsbescheid des Beklagten. Ausweislich der Einspruchsentscheidung hat sie sich im Einspruchsverfahren selbst vertreten, wobei ihr damaliger Mitgesellschafter und Mitgeschäftsführer, der Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt J. K., den sie im späteren Klageverfahren förmlich zu ihrem Prozessbevollmächtigten bestellte, für sie gehandelt hat.
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