FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 22.01.2014
2 K 1122/11
Normen:
UStG § 6a Abs. 4 S. 1; UStG § 6a Abs. 1; UStG § 4 Nr. 1b;
Fundstellen:
BB 2014, 2837

Keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung von PKW bei unrichtigen Angaben eines vermeintlichen Bevollmächtigten des Abnehmers und fehlenden Nachforschungen des liefernden Unternehmens zum tatsächlichen Vorliegen einer Vollmacht

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.01.2014 - Aktenzeichen 2 K 1122/11

DRsp Nr. 2014/14903

Keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung von PKW bei unrichtigen Angaben eines vermeintlichen Bevollmächtigten des Abnehmers und fehlenden Nachforschungen des liefernden Unternehmens zum tatsächlichen Vorliegen einer Vollmacht

1. Die Vertrauensschutzregelung des § 6a Abs. 4 S. 1 UStG setzt voraus, dass der Unternehmer alle Maßnahmen ergriffen hat, die vernünftigerweise verlangt werden können, um sicherzustellen, dass der von ihm getätigte Umsatz nicht zu seiner Beteiligung an einer Steuerhinterziehung führt. Zur Nachforschung verpflichtende Zweifel bestehen bereits dann, wenn zwischen dem liefernden Unternehmer und dem Abnehmer keine längeren Geschäftsbeziehungen bestehen und der Unternehmer keine Kenntnis von der Vertretungsberechtigung der für den Abnehmer auftretenden Person hat. 2. Die Vertrauensregelung des § 6a Abs. 4 UStG ist nicht anwendbar, wenn die unrichtigen Angaben von einer Person stammen, deren Bevollmächtigung durch den Abnehmer nicht nachgewiesen wurde.